Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab August 2017
1.Anwendungsbereich – Die AGB gelten für alle Angebote und den Räumen von alvitha. Jeder Kunde von alvitha wurde vor der erstmaligen Teilnahme auf die AGB hingewiesen. Die AGB sind Grundlage aller mündlichen und schriftlichen Verträge.
2. Voraussetzung für die Teilnahme – Vor der Teilnahme an den Kursen von alvitha, verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Abklärung, dass er gesundheitlich zur Teilnahme an den Kursen befähigt ist. Im Zweifelsfall ist dies ärztlich abzuklären. Der Teilnehmer hat vor Anmeldung bzw. Kursbeginn den Lehrer auf gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzuweisen.
3. Haftung – Die Teilnahme an den Kursen und die Benutzung der Räumlichkeiten erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Verantwortung. Für mitgebrachte Garderobe und Gegenstände, insbesondere Geld oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
5. Jahresmitgliedschaften – Eine Jahresmitgliedschaft berechtigt den Teilnehmer, an so vielen Klassen wie gewünscht im vertraglich festgelegten Zeitrahmen zu besuchen. Jahresmitgliedschaften sind nicht übertragbar. Mit dem Abschluss einer Jahresmitgliedschaft berechtigt der Teilnehmer die Studioleitung, den Monatsbeitrag vom Kundenkonto via Lastschriftverfahren einzuziehen.Eventuelle Änderungen von Namen, Wohnort oder Bankverbindung sind dem Studio ohne Verzögerung mitzuteilen. Im Falle einer nicht eingelösten Lastschrift erhebt alvitha eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro. Im Falle von Krankheit von mehr als vier Wochen kann die Laufzeit, nach Vorlage eines ärztlichen Attestes um diesen Zeitraum verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich ohne schriftliche Kündigung automatisch weiter.
6. Workshops – Anmeldungen für Workshops sind verbindlich, die Platzreservierung erfolgt nach Zahlungseingang der Teilnahmegebühr. Nicht bezahlte Plätze können seitens alvitha jederzeit freigegeben werden. Bei Absagen zu einem Seminar, die in einer Frist von 7 Tagen vor dem Beginn erfolgen, wird voller Seminarbeitrag fällig. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich „alvitha“ das Recht Seminare ersatzlos zu streichen. Bereits geleistete Gebühren werden zurückerstattet. Bei Krankheit oder Unfall kann die Workshopgebühr gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes und gleichzeitiger telefonischer Absage mindestens 24 Stunden im Vorfeld für einen anderen Workshop bei alvitha gutgeschrieben werden.
Der Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler